Der Branchenverband der Touristik erzielte einen bedeutenden Erfolg in der Lobbyarbeit – zum Vorteil sowohl seiner Mitglieder als auch der Verbraucher. In den vergangenen drei Jahren hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Verbraucherrechterichtlinie begleitet: In dem am Donnerstag, 23. Juni 2011, im Europaparlament verabschiedeten Gesetz wurden dank der Lobbyarbeit des DRV mit Unterstützung des europäischen Dachverbands der Reisebüros und Reiseveranstalter (ECTAA) alle zentralen Forderungen der Tourismusbranche berücksichtigt. „Im Zuge des mehrjährigen Gesetzgebungsverfahrens ist es uns gelungen, die europäischen Entscheidungsträger zu überzeugen, vier entscheidende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Andernfalls hätte das Gesetz fatale Auswirkungen für die Branche, insbesondere für die Gruppentouristik, gehabt“, erläutert die Europabeauftrage des DRV, Anne Steinbrück, den Erfolg der Lobbyarbeit des Branchenverbands. Konkret wurde diesen vier Forderungen der Touristik in der Richtlinie entsprochen:
Am Beispiel der Verbraucherrechterichtlinie werde deutlich, so die DRV-Europabeauftragte, dass den Möglichkeiten und dem Nutzen der Harmonisierung auf EU-Ebene Grenzen gesetzt sind. Nach Ansicht des DRV müssten rechtliche Grundlagen differenziert nach Märkten und Branchen erstellt werden. Ginge es hingegen nach dem Wunsch der EU, würden die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten möglichst umfassend vereinheitlicht werden. Auch in Zukunft werde es, laut DRV, daher einer aktiven Lobbyarbeit der Branche auf europäischer Ebene bedürfen, damit die Touristik nicht Opfer zu weitgehender europäischer Reglungsbestrebungen wird.
Hintergrund zur Verbraucherrechterichtlinie: Ziel der Europäischen Union (EU) war es im Zuge der Harmonisierung des Verbraucherrechts in Europa vier bestehende EU-Richtlinien in der Verbraucherrechterichtlinie zusammenzufassen. Bei den vier bestehenden EU-Richtlinien handelte es sich um die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln, die Richtlinie über Verbrauchsgüter und Garantien, die Fernabsatz-Richtlinie und die Richtlinie über Haustürgeschäfte.