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EU-Kommission plant stärken konsularischen Schutz für EU-Bürger im Ausland

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 14. Dezember 2011,, einen Legislativvorschlag vorgelegt, durch den die Unterstützung für EU-Bürger, die, wie dieses Jahr in Japan, Libyen oder Ägypten geschehen, bei Auslandsreisen in Krisensituationen oder in sonstige Notsituationen geraten, verstärkt werden soll. Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen erleichtert und das Recht der EU-Bürger auf konsularischen Schutz gestärkt werden. Jeder EU-Bürger kann in einem Konsulat oder einer Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates um Hilfe ersuchen, falls sein Heimatland in dem betreffenden Land keine eigene Vertretung hat. Zudem sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten im gleichen Maße wie eigenen Staatsangehörigen bei Evakuierungsmaßnahmen behilflich zu sein.

Die vorgelegten Vorschläge sollen diese Rechte stärken, indem klargestellt wird, wann ein EU-Bürger als „nicht vertreten" gilt und welche Art von Unterstützung die Mitgliedstaaten normalerweise in Notsituationen (Verhaftung, schwerer Unfall, verlorene Ausweispapiere usw.) zu leisten haben. Die Kommission hat zudem eine interaktive Website zum Thema konsularischer Schutz eingerichtet, auf der die Adressen sämtlicher Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern per Suche nach Herkunftsmitgliedstaat oder nach Aufenthaltsland abgerufen werden können.

„Alle 27 EU-Mitgliedstaaten müssen eine optimale Unterstützung von EU-Bürgern, die in Drittländern in eine Notsituation geraten sind, gewährleisten – und zwar unabhängig von deren Staatsangehörigkeit," so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, „Das Recht auf einen einheitlichen konsularischen Schutz ist ein Musterbeispiel für die Solidarität zwischen den EU-Ländern in der ganzen Welt. In Krisen, wie wir sie in diesem Jahr in Japan, Libyen oder Ägypten gesehen haben, ebenso wie in einzelnen, durch den Verlust von Ausweispapieren oder persönlichen Wertgegenständen entstandenen Notfällen werden die neuen Koordinierungsvorschriften der EU klar vorgeben, was die EU-Bürger an Unterstützung erwarten dürfen und so die Arbeit der Konsularbediensteten erleichtern."

Jeder EU-Bürger kann in einem Konsulat oder einer Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe ersuchen, falls sein Heimatland in dem betreffenden Land nicht vertreten ist. In diesem Jahr waren allein 150.000 EU-Bürger von den Krisen betroffen, die nach den demokratischen Aufständen in Libyen und Ägypten und durch das Erdbeben und den Tsunami in Japan entstanden. Das Recht auf konsularischen Schutz gilt aber auch für ganz alltägliche Notsituationen wie Krankheiten oder Raubüberfälle.

Die Website der Europäischen Kommission zum Thema konsularischer Schutz finden Sie hier: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://ec.europa.eu/consularprotection