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Betrugsbekämpfung

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Der neu gegründete Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterDRV-Ausschuss Betrugsbekämpfung nimmt Betrugsfälle im Reiseverkehr ins Visier. Denn im bargeldlosen Zahlungsverkehr sorgen diese noch immer für enormen wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen. Davor sollen DRV-Mitgliedsunternehmen geschützt werden.

AKTUELLE AUSSCHUSSTHEMEN

Der Ausschuss möchte Bewusstsein für dieses wichtige Thema schaffen. Es werden wichtige Fragen der Branche dazu aufgegriffen und Antworten bearbeitet. Hinweise an die Mitglieder sollen helfen, Betrugsabsichten zu erkennen und diesen sinnvoll zu begegnen.

BETRUGSBEKÄMPFUNG

Betrugsbekämpfung | 13.12.2012  Eingeschränkter Zugriff

Betrugsbande mit gestohlenen Kreditkarten unterwegs

Der DRV weist seine Mitglieder darauf hin, dass seit Anfang Dezember eine Bande in Deutschland und den angrenzenden Ländern mit einem großen Portfolio an gefälschten Kreditkarten unterwegs ist. Die Karten stammen meistens aus den USA und haben einen sehr hohen Verfügungsrahmen. Mehr dazu im DRV-Rundschreiben vom 13. Dezember 2012.
Betrugsbekämpfung | 29.10.2012

Reisevertrieb im Visier von Betrügern: DRV-Ausschuss Betrugsbekämpfung mahnt zur Vorsicht bei E-Mails

Täglich werden in aller Welt millionenfach E-Mails versandt, die vor allem eines versprechen: ein... Pfeil nach rechts
Betrugsbekämpfung | 06.02.2012  Eingeschränkter Zugriff

Schutz vor Betrug bei Flugscheinverkauf: Kartenprüfnummern bestätigen lassen

Die IATA hat während der letzten Passenger Agency Conference (PAConf) im Oktober 2011 eine Änderung der Resolution 890 (Card Sales Rules) einstimmig beschlossen. Diese Änderungen sind seit dem 21. Oktober 2011 gültig. Danach müssen Expedienten bei Verkäufen an erstmalige oder unbekannte Kunden gegen Kreditkarte unbedingt die Kartenprüfnummer - auch Card Verification Value (CVV) oder Card Validation Code (CVC) genannt – bestätigen lassen. Bei einem ablehnenden Bescheid durch das Reservierungssystem, ist der Verkauf abzulehnen und ein anderes Zahlungsmittel zu verlangen. Mehr im Mitgliederrundschreiben des DRV.
Betrugsbekämpfung | 30.06.2011  Eingeschränkter Zugriff

Rückerstattung nicht genutzter Reiseleistungen

Wie sich Reiseunternehmen bei der Rückerstattung nicht genutzter Reiseleistungen vor Betrug schützen können, darüber informiert der Deutsche ReiseVerband (DRV) seine Mitglieder im Rundschreiben vom 27. Juni 2011.