Die am 6. Juli 2010 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr regelt die Rechte von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die Pflichten von Beförderern bei Reiseverspätung oder -absage sowie die Pflichten zur Information der Passagiere und den Umgang mit Beschwerden. Kreuzfahrten sind explizit Gegenstand der Verordnung – egal ob es sich dabei um Hochsee- oder Flusskreuzfahrten handelt (allerdings gibt es für Kreuzfahrten einige Ausnahmen bei den Pflichten). Der vorliegende Gesetzestext gilt noch nicht als verabschiedet, da der EU-Rat erst noch innerhalb der nächsten drei Monate zustimmen muss. Die Verordnung wird zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung verbindlich, das heißt, die Vorschriften müssen voraussichtlich erst ab Herbst 2012 berücksichtigt werden.