Die Reisenden buchen eine Urlaubsreise über ein Reisebüro. Vom Expedienten erhalten sie die Auskunft, dass es ausreicht, wenn sie 1 Stunde und 20 Minuten vor Abflug am Flughafen sind. Am Abflugtag verpassen die Urlauber das Flugzeug, obwohl sie sich 1 Stunden und 10 Minuten vorher am Check-in-Schalter anstellen. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. hat den Reiseveranstalter auf Reisepreisrückzahlung und Schadenersatz verurteilt. Urteil vom 8. Mai 2009.