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Tarifverträge

TARIFPOLITIK

Das Recht zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) verankert. In der Praxis bedeutet Tarifpolitik, dass Arbeitgeberverbände auf der einen Seite und Gewerkschaften auf der anderen Seite die Bedingungen für ihre jeweilige Branche vereinbaren.

Tarifpartner der Touristikbranche ist auf der Arbeitnehmerseite: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. In der ver.di-Organisation ist jetzt der Fachbereich 13 "Besondere Dienstleistungen" für die Touristik zuständig.

TARIFVERTRAG

Die von den Tarifpartnern abgeschlossenen Tarifverträge für die Touristikbranche gelten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Diese Tarifverträge basieren auf dem Prinzip der Solidarität und Partnerschaftlichkeit und tragen somit zur Sicherung des Betriebsfriedens bei.

ABSCHLÜSSE

Die Tarifparteien der Touristikbranche haben folgende Tarifverträge abgeschlossen:

  • Manteltarifvertrag (vom 6. Juni 2005 / 26. August 2008) 
  • Gehaltstarifvertrag (vom 26. August 2008)
  • Vereinbarung über die Vergütung für Auszubildende (vom 26. August 2008)
  • Tarifvertrag über die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen (vom 17.10.1995 / 07.02.2002)
  • Tarifvertrag zur Altersteilzeit (vom 09.05.2001)
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (vom 25.02.2003)
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (vom 6. Juni 2005)

DRV-T-TARIFVERTRÄGE

Die DRV-T-Tarifverträge gelten unmittelbar zwischen den Mitgliedern der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Sie sind gleichzeitig Orientierungsrahmen für den überwiegenden Teil der Unternehmen in der Touristikbranche.

DRV-T-Mitgliedsunternehmen können die Tarifverträge bei uns anfordern.

DRV-Mitglieder können die Tarifverträge kostenpflichtig bei der DRV Service GmbH (im Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterShop oder per E-Mail an Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailinfo [at] drv-service.de) bestellen. Andere Interessenten wenden sich bitte an die Tarifregister.