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Tarifliche Regelungen

MODERATE ENTGELTERHÖHUNGEN

Die jährlichen Tarifabschlüsse orientieren sich an der wirtschaftlichen Situation der Touristikbranche. Damit können lineare Tariferhöhungen branchenspezifisch gestaltet werden.

Auch mit Einmalzahlungen, Festbeträgen oder veränderten Laufzeiten des Gehaltstarifvertrages konnten akzeptable Tarifergebnisse erreicht werden.

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN

• Seit 1998 Ausbau der flexiblen Arbeitszeit im Manteltarifvertrag
• Jede Form flexibler Arbeitszeitgestaltung ist möglich
• Option der Betriebsparteien für variable Arbeitszeitsysteme
• Bei Jahresarbeitszeit: 240 Mehrstunden zuschlagfrei
• Option der Betriebspartner für andere Obergrenzen

Ergebnis:

• Größtmögliche Flexibilität je nach betrieblichen Erfordernissen
• Mehrarbeitszuschläge sind vermeidbar

VARIABLE VERGÜTUNG

Die Vereinbarungen zur Vergütung sind mit der größtmöglichen Flexibilität für die Mitgliedsunternehmen gestaltet:

• Generelle Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg mit Chance und Risiko bei der betrieblichen Sonderzahlung. Die Bandbreite für betriebliche Sonderzahlung beträgt 70 % bis 140 %, auf freiwilliger Basis sogar 0 % bis 200 %. Auch die persönliche Leistung kann Bemessungsfaktor für die Höhe der Sonderzahlung sein.

• Im Vertrieb: Öffnung der Mindestvergütungssätze nach oben und unten. Ausfüllung durch betriebliche Gestaltung. Die Bandbreite für monatliches Entgelt beträgt 95 % bis 110 %.

• Die bisherige Stufe 5 der Beschäftigungsgruppen C bis H ist ab 1. Juli 2005 leistungsabhängig in Form einer Leistungszulage gestaltet. Nur im Falle einer positiven Leistungsbeurteilung kann der Beschäftigte eine Leistungszulage beanspruchen.

EINGRUPPIERUNG

Die Tätigkeitsbeispiele des Gehaltstarifvertrages sind im Jahr 1999 gründlich überarbeitet und modernisiert worden.

So sind die heutigen Aufgabengebiete der Branche realitätsnah beschrieben. Geschäftsreisebereich, Informationstechnik, Call-Center-Aktivitäten und moderne Vertriebsformen sind in ihren Eingruppierungsmerkmalen ebenso abgebildet wie die differenzierten Funktionsebenen bei Fach- und Führungspersonal. Durch Veränderung und Anpassung der Anforderungsprofile wird eine ausgewogene Verteilung der Tätigkeiten auf die einzelnen Entgeltgruppen erreicht.

ALTERSTEILZEIT

Tarifliche Öffnung für Altersteilzeitmodelle mit bis zu sechsjähriger Laufzeit mit unregelmäßig verteilter Arbeitszeit (insbesondere Blockmodelle mit hälftiger Arbeits- und Freistellungsphase)

ENTGELTUMWANDLUNG

Öffnung aller tariflichen Vergütungen zur Entgeltumwandlung für private Altersvorsorge. Der Arbeitgeber entscheidet über den (die) Durchführungsweg(e), der Arbeitnehmer über die Art und Höhe seiner umzuwandelnden Entgeltbestandteile. Volumen im Jahr 2008: zwischen 122,50 € und 2.520 €.

BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Mit freiwilliger Betriebsvereinbarung kann bei erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine befristete Absenkung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 30 Stunden pro Woche unter entsprechender Kürzung der Bezüge für einzelne Arbeitnehmer, für Betriebsteile oder ganze Betriebe eingeführt werden. Folgebetriebsvereinbarungen sind zulässig. Den betroffenen Arbeitnehmern kann während der Laufzeit der Maßnahme nicht betriebsbedingt gekündigt werden.

Zusätzliche Flexibilität bietet eine Härtefallregelung, die mit Betriebsvereinbarung und mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien eine Abweichung von tarifvertraglichen Leistungen bei dringenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zulässt.