Die Vielzahl der Gesetzestexte und die daraus vielfach folgende unterschiedliche Rechtsprechung betreffen auch die Tourismusbranche. Die Einführung des Reisevertragsgesetzes sollte zu einer größeren Transparenz und einer einheitlicheren Beurteilung der Sachlage bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten führen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Entwicklung der Branche keine standardisierte Beurteilung und Zuordnung zulässt. Die Frage, ob ein Unternehmen nun eine rechtliche Stellung als Reisemittler oder Reiseveranstalter einnimmt, stellt sich jeden Tag aufs Neue. Das Seminar soll Ihnen einen Überblick zu den Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen Reisebüro, Reiseveranstalter, Leistungsträger und Kunde vermitteln und Ihnen auch die notwendigen und möglichen Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die DRV Service GmbH, eine Tochtergesellschaft des DRV Deutscher ReiseVerband e.V., lädt Sie gemeinsam mit der TAS Touristik Assekuranz Service GmbH, Frankfurt, zu diesem Seminar herzlich ein.
Thema: Reiserecht für Touristiker
Termin: Mittwoch, 20. Oktober 2010
Zeit: 09:30 bis 17:00 Uhr
Ort: Gerbermühlstr. 3, 60594 Frankfurt
Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 10, die maximale Teilnehmerzahl bei 20 Personen. Zögern Sie daher nicht und melden Sie sich jetzt an, spätestens jedoch bis 4. Oktober 2010. Die Teilnahme kostet für DRV-Mitglieder 179,-, für Nicht-DRV-Mitglieder 229,- Euro, jeweils zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Im Teilnahmepreis enthalten sind Seminarunterlagen, die DRV-Reiserechtsbroschüre, die Rechtsbroschüre für Reisebüros und Seminargetränke.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie
hier.