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DB-Haftungsgemeinschaft

Haftungsgemeinschaft für DB-Agenturen

Die GbR Haftungsgemeinschaft der DB-Agenturen wird von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Vertreterausschuss geleitet und von der DRV Service GmbH verwaltet.
Die Mitgliedschaft in der GbR Haftungsgemeinschaft der DB-Agenturen steht allen Agenturen, die seit mindestens einem Jahr über eine DB-Lizenz verfügen, offen und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im DRV. Bei einer kontinuierlich positiven Mitgliederentwicklung sind derzeit 137 Hauptbüros mit weiteren 112 Filialen in der Haftungsgemeinschaft vertreten.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme in die GbR Haftungsgemeinschaft der DB-Agenturen:

  • DB-Agentur muss mindestens ein Jahr bestehen
  • Mindestumsatz: 150.000 EUR
  • Einmalige Einlage: 0,5 % des Gesamtumsatzes
  • Mindesteinlage: 1.535 EUR
  • Vorlage der Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug 

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der GbR Haftungsgemeinschaft der DB-Agenturen haben, sehen Sie bitte nachfolgende Vertragsdokumente ein:

 

Startet den Datei-DownloadErklärung für den Beitritt und die Zugehörigkeit der DB-Agenturen

Startet den Datei-DownloadVereinbarung über den Beitritt und die Mitgliedschaft in der Haftungsgemeinschaft der DB-Agenturen (HG)

 

Weitere Informationen und Vertragsunterlagen können Sie unverbindlich per
E-Mail an Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailmailto:haftungsgemeinschaft [at] drv-service.de anfordern oder per Telefon: 030-3002300-75,  Fax: 030/3002300-89, Frau Corinna Franke