Überbrückungshilfen: Korrekturen notwendig

Reisewirtschaft braucht Klarheit

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„Wir kritisieren, dass die Prozesse für die Antragsstellung der Überbrückungshilfen zu kompliziert sind und die Bewilligung langwierig ist. Gleichzeitig teilt die deutsche Reisewirtschaft die Kritik an der schleppenden Auszahlung der Hilfen. Die Wirtschaft benötigt hier schnellere Verfahren, damit das Überleben der Unternehmen in der Pandemie gesichert wird.

Bei der Überbrückungshilfe III sind für die Reisewirtschaft Korrekturen notwendig: In der Überbrückungshilfe I wurden 40 Prozent der Margen und Provisionen ersetzt, in der Überbrückungshilfe III werden es nur noch zwei Prozent sein. Denn entgangene Provisionen und Margen aus stornierten Reisen spielen nach fast einem Jahr Pandemie keine ökonomisch wirksame Rolle mehr, da kaum Reisebuchungen vorliegen. Deswegen sollten bei der Kalkulation der Förderhöhe die entsprechenden Werte des Jahres 2019 zugrunde gelegt werden.

Auch bei der Kompensation der Ausfallkosten für das Jahr 2020 braucht die Reisewirtschaft Klarheit. Der DRV schlägt in diesem Zusammenhang auf der Grundlage der angefallenen und noch nicht durch Ü I und Ü II abgegoltenen Personalkosten eine Personalkostenpauschale vor, um die Kosten der Mehrarbeit bei Stornierungen und Umbuchungen im Jahresverlauf angemessen kompensieren zu können.

Angesichts des seit November andauernden Lockdowns, dessen Ende derzeit nicht absehbar ist, muss die Bundesregierung jetzt auch eine Lösung für die verbundenen Unternehmen finden. Es ist grundsätzlich vernünftig, dass die Fördersumme kürzlich auf 200.000 Euro erhöht worden ist; aber das ist nur ein erster Schritt. Denn noch immer gilt diese Summe für das Einzelreisebüro genauso wie für Unternehmen mit mehreren Büros. Wir haben bei mittelständischen Reisebüroketten bereits größere Insolvenzen gesehen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah nachsteuern, um die leistungsfähige touristische Infrastruktur zu erhalten.“

Norbert Fiebig, DRV-Präsident

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