KfW-Sonderpogramm: Verlängerung auf zwei tilgungsfreie Jahre möglich

Antrag erfolgt über Hausbank

Aktuelles

Eine Verlängerung von 1 auf 2 tilgungsfreie Jahre ist im KfW-Sonderprogramm in den Programmteilen ERP-Gründerkredit, KfW-Unternehmerkredit und KfW-Schnellkredit in Absprache mit der KfW möglich. Der Antrag ist über die Hausbank bei der KfW zu stellen. Die Darlehenslaufzeit darf die maximal im Programm mögliche  beihilferechtlich zulässige Laufzeit nicht überschreiten. Diese beläuft sich für Kleinbeihilfen auf 10 Jahre und niedrigverzinsliche Darlehen auf 6 Jahre. Im KfW-Schnellkredit werden alle Kredite als Kleinbeihilfe gewährt. Im ERP-Gründerkredit und im KfW-Unternehmerkredit werden als Kleinbeihilfen aktuell Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 1, 8 Mio. EUR vergeben (bis zum 31.3.2021 Kredite bis 800.000 EUR, gemäß des bisherigen Kleinbeihilferahmens).

Auch außerhalb des KfW-Sonderprogramms besteht in den gewerblichen Förderkreditprogrammen über die KfW, z.B. dem EPR-Startgeld oder dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Möglichkeit, auf Antrag die tilgungsfreien Anlaufjahre von ein auf zwei Jahre zu erhöhen, sofern die Laufzeitvariante dies erlaubt. Auch hier gilt, dass die maximal im Programm zulässige Gesamtlaufzeit dabei nicht überschritten werden darf.

Hier geht es zu den Informationen der KfW.

 

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