DRV lehnt eine aktive Hinweispflicht auf wirtschaftliche Risiken entschieden ab

Urteil bestätigt Rechtsauffassung des Spitzenverbands der Reisewirtschaft – Klage gegen das Reisebüro wurde abgewiesen

Reisebüros | Pressemeldungen

Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht im heutigen Urteil des Amtsgerichts Nordhorn im Rechtsstreit eines Kunden zu Hinweispflichten eines Reisebüros bei vermeintlich finanziellen Schwierigkeiten eines Reiseanbieters seine Rechtsauffassung bestätigt.

Die Beurteilung der finanziellen Lage und wirtschaftlichen Stabilität von Reiseunternehmen liegt aus Sicht des DRV nicht in der Verantwortung von Reisemittlern. Zuständig hierfür sind ausschließlich Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer – nicht jedoch Reisebüros oder auch Verbände.

Eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Situation einzelner Anbieter ist Reisemittlern in der Realität nicht möglich. Wer eine solche Hinweispflicht trotzdem bejaht, müsste aus Sicht des DRV klar definieren, ab wann diese greift: Welche Information oder Meldung löst sie aus? In welchem Zeitraum müssten Reisebüromitarbeitende entsprechende Hinweise lesen, bewerten und umsetzen?

Reisebüros handeln mit hoher Sorgfalt und wählen ihre Partner verantwortungsbewusst aus. Die Verantwortung für die Bewertung und Kommunikation von Insolvenzrisiken muss jedoch bei den zuständigen Institutionen verbleiben. Zum Schutz der Reisebüros lehnt der DRV eine aktive Hinweispflicht auf wirtschaftliche Risiken entschieden ab.
Selbstverständlich informieren Reisebüros ihre Kundinnen und Kunden auch transparent über die Unterschiede bei der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen und Einzelleistungen. Eine darüber hinausgehende Pflicht, Kundinnen und Kunden aktiv von einer Einzelleistung hin zu einer Pauschalreise zu beraten, sobald sich ein Anbieter vermeintlich in finanzieller Schieflage befindet, käme faktisch einer Warnung vor einer möglichen Insolvenz gleich. Dies wäre in der Praxis – etwa wenn wie bei einer Hotelbuchung mit Eigenanreise eine Pauschalreise nicht möglich ist – nicht nur geschäftsschädigend, sondern eben auch rechtlich problematisch.

 

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