Beihilferechtlicher Rahmen von EU erweitert

DRV fordert entsprechende Ausweitung auch für ÜIII

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Positive Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Kommission hat den beihilferechtlichen Rahmen für außerordentliche Wirtschaftshilfen, die sogenannten November- und Dezemberhilfen, erweitert. Damit können Unternehmen nun auch Wirtschaftshilfen in Höhe von über vier Millionen Euro geltend machen, ohne dass ein kompliziertes Einzelnotifizierungsverfahren notwendig ist.

„Das ist ein überaus positives Zeichen aus Brüssel“, heißt es beim Deutschen Reiseverband (DRV). „Wichtig ist nun, dass sich die Bundesregierung bei der EU mit Nachdruck dafür einsetzt, dass für die Überbrückungshilfe III eine ähnliche Lösung gefunden wird“, fordert der DRV. Damit wären Wirtschaftshilfen auch hier für über vier Millionen Euro beihilferechtlich möglich. „Das wäre ein wichtiges Zeichen für die Reisewirtschaft, um deren leistungsstarke Infrastruktur über die Corona-Pandemie zu erhalten.“

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