Antragsfrist für Ü-Hilfen verlängert

Frist für Schlussabrechnungen ebenfalls angepasst

Aktuelles

Die Bundesregierung hat die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen und die Schlussabrechnungen verlängert.

Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus u.a. für Soloselbständige können bis zum
31. März 2022 eingereicht werden.

Auch die Abgabefrist für die Schlussabrechnung wurde verlängert: Diese läuft nun erst am 31. Dezember 2022 ab.

Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen sind hier zu finden.

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