Anträge zur verlängerten Ü IV können bis Ende Juni gestellt werden

Förderbedingungen sind in den FAQ veröffentlicht

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Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können ab heute Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Hier geht es zur Pressemitteilung des BMWK.

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