Änderungen im Antrag für Überbrückungshilfen möglich

Fördersumme kann sich erhöhen

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Fördersumme kann sich erhöhen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Beantragung der Überbrückungshilfe überarbeitet.

Neu ist dabei: Selbst bereits bewilligte Anträge können in begründeten Ausnahmefällen durch einen Änderungsantrag ergänzt werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits Geld ausgezahlt worden ist. Dementsprechend können zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen – wenn zum Beispiel weitere Reisen ausgefallen sind – ergänzt werden, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen. Der Änderungsantrag muss bis spätestens 30. Oktober 2020 gestellt werden – siehe FAQs Punkt 3.13.

Eine Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags ist hier zu finden.

Ist der eingereichte Antrag noch nicht bewilligt worden, reicht es, ihn zurückzuziehen und einen neuen – ergänzten – Antrag einzureichen.
In diesem Fall ist der neue Antrag bis spätestens 30. September 2020 einzureichen.

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