
Welche Fluggesellschaften sind in Frankfurt am Main ansässig? Welche Unternehmen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft im Bereich Touristik gibt es in Hamburg? Beim Deutschen ReiseVerband (DRV) werden Suchende jetzt fündig. Unter der Rubrik „Marktplatz“ gibt es jetzt eine Plattform für die Präsentation von Dienstleistungen und Angeboten für die Branche. Interessenten finden auf der DRV-Homepage ab sofort das DRV-Branchenbuch mit der Suchfunktion nach Anbietern aus verschiedenen touristischen Bereichen. Verzeichnet sind DRV-Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Verkehr, Travel Technology, Versicherungs- und Finanzwirtschaft, Fremdenverkehr, Tourismusdienstleister, Schulen, Presse, Unterkunft, Veranstaltungen und Fluggesellschaften.
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Das Kompetenzzentrum E-Business Touristik (KET) wird seine umfangreichen Online-Kurse zum Thema E-Business in der Touristik um das aktuelle Thema Web 2.0 ergänzen. Das neue Online-Seminar soll vertiefende Informationen über die neuen Trends im E-Business vermitteln und anhand von Best-Practice-Beispielen zielgerichtet Anregungen für den Einsatz des Web 2.0 für die eigenen unternehmerischen Bedürfnisse geben.
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Gemeinsam mit dem Marokkanischen Fremdenverkehrsamt lädt die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik Reisebüros und Reiseveranstalter zu einer Roadshow ein. Informiert werden soll dort über Möglichkeiten zur Erweiterung des Reiseangebots speziell für Marrakesch und Agadir. Neben Präsentationen und Workshops, in denen sich die Repräsentanten der regionalen Büros aus Marrakesch und Agadir, Hoteliers und Agenturen vorstellen, erwartet die Teilnehmer ein attraktives Abendprogramm mit Musik aus dem Land zwischen Mittelmeer und Atlantik, Europa und Afrika.
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Im Dezember dieses Jahres findet in der iranischen Provinz Khorasan eine Veranstaltung zur städtebaulichen Entwicklung, Modernisierung der Infrastruktur und zum Tourismus statt. Darauf hat das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in Frankfurt am Main hingewiesen.
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Das niederländische Reisebüro T3 Reisen VoF ist neues Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zu T3 Reisen VoF sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Marktplatz unter
Neue DRV-Mitglieder.
Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im ersten Halbjahr 2007 insgesamt 159,9 Millionen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben mit neun oder mehr Betten und auf Campingplätzen gezählt worden. Das ist ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Ankünfte konnten um 4,2 Prozent auf insgesamt 59,3 Millionen gesteigert werden. Die Übernachtungen deutscher Touristen stiegen um 3,7 Prozent, die Ankünfte um 4,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2006.
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Europa ist die am schnellsten wachsende Kreuzfahrtdestination der Welt. Laut European Cruise Council (ECC) haben im vergangenen Jahr 3,4 Millionen Europäer eine Kreuzfahrt unternommen. Potentiale für Reisebüros sollen auf der Kreuzfahrtenmesse Seatrade Europe 2007, die vom 25. bis 27. September 2007 im CCH Congress Center Hamburg stattfindet, aufgezeigt werden. Seatrade Communications bietet am 25.September 2007 von 9.00 bis 18.00 Uhr ein kostenfreies Trainingsseminar zum europäischen Kreuzfahrtenmarkt für Reisebüro-Kreuzfahrtenverkäufer an.
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In seinem 13. Praxistipp gibt der DRV Hinweise zu Klassifizierungs-Sternen in der Werbung. In einem der vorangegangenen Praxistipps wurde dieses Thema bereits für die Busreiseveranstalter beleuchtet. Im nun folgenden Beispiel greift die Wettbewerbszentrale das Problem der Klassifizierungssterne bei den Hotels auf.
In unserer Fortsetzungsserie erfahren Sie, welche Fälle die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg im Jahr 2006 verfolgt hat und wie Sie als DRV-Mitglied wettbewerbswidriges Verhalten vermeiden können.
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31 Prozent der deutschen Urlauber schließen ergänzend zu ihrer Reisebuchung eine Versicherung ab. Es zeigt sich, dass im Osten Deutschlands ein größeres Interesse für Reiseversicherungen besteht. Mit 36 Prozent liegt die Quote der abgeschlossenen Versicherungen um fünf Prozentpunkte über dem Durchschnitt der anderen Landesteile in Deutschland, so ein Ergebnis des Tourismus-Vertriebspanels der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).
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Ein Kaufmann hat auf einem seiner Geschäftsbriefe den Vor- und Zunamen nicht angegeben. Eine Mitbewerberin mahnt ihn daraufhin ab und verlangt die Kostenerstattung für ihren Rechtsanwalt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Kostenerstattung abgelehnt, da die fehlenden Geschäftsangaben den Wettbewerb nicht beeinflussen. Urteil vom 10. Juli 2007.
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