
„Der VCD reitet auf der Klimawelle und will Reisen zu einem Privileg für Reiche machen. Das ist kurzsichtig, anmaßend und populistisch.“ Mit dieser Kritik hat Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV), die Forderung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zurückgewiesen, Flüge durch eine nationale Ticketabgabe zu verteuern. Der VCD solle sich besser über die Gründe unnötiger Schadstoffemissionen durch den Luftverkehr informieren, bevor er unbedacht nach staatlicher Regulierung ruft, sagte Laepple.
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Vom 15. bis 18. November 2007 tagt die deutsche Reisebranche in der Türkei. Rund 400 Anmeldungen liegen bereits für den 3. DRV Deutschen Reisebürotag und die 57. DRV-Jahrestagung im türkischen Badeort Belek vor. Sichern Sie sich jetzt noch die Frühbucherpreise und melden Sie sich bis zum 30. Juni an.
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Neu im Deutschen ReiseVerband (DRV) aufgenommen wurden der Transferdienstleister Resorthoppa.de sowie die Sehnsucht nach Berlin Incoming GmbH, ein Paketer für Best-Ager-Gruppenreisen.
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In Vorbereitung auf die DRV-Jahrestagung vom 15. bis 18. November 2007 im türkischen Badeort Belek informierte die DRV-Pressestelle ausgewählte Journalisten über die touristische Infrastruktur an der türkischen Riviera. Auf Einladung der Kulturabteilung der Botschaft der Republik Türkei besuchten die Redaktionen der touristischen Fach- und Publikumspresse vom 14. bis 17. Juni die Region Antalya und Belek.
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"Berufliche Weiterbildung: Schlüssel zu Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit" heißt eine neue Publikation der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Mit dem Positionspapier richtet sich die BDA sowohl an Politik und Unternehmen als auch an Einzelne und Weiterbildungsanbieter.
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Das US-Generalkonsulat hat wichtige Informationen zu den Einreisebestimmungen für Reisende in die Vereinigten Staaten von Amerika zusammengestellt. Mit der Information wird den touristischen Unternehmen für die Beratung ihrer Kunden zum Saisonbeginn eine aktuelle Übersicht über die zurzeit geltenden Regelungen zur Verfügung gestellt.
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Wie vermeiden Sie als Reiseveranstalter unzulässige Reisebedingungen? In unserer Fortsetzungsserie erfahren Sie im 3. DRV-Praxistipp, welche Fälle die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg im vergangenen Jahr verfolgt hat und wie Sie sich als DRV-Mitglied vor wettbewerbswidrigem Verhalten schützen können. Auszugsweise veröffentlicht der Deutsche ReiseVerband (DRV) Beispiele aus dem jüngsten Jahresbericht der Wettbewerbszentrale.
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17 Prozent aller Reisen im Oktober und sogar 30 Prozent aller gebuchten Reisen im November 2006 führten auf die Kanaren. Dies ist ein Ergebnis des Tourismus-Vertriebspanels der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Im vergangenen Jahr rangierten die Kanaren an erster Stelle der beliebtesten Ziele für den über Reisebüros gebuchten Herbsturlaub. Sie lagen damit deutlich vor Mittelmeerzielen wie den Balearen, Griechenland oder der Türkei.
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Ein Reiseveranstalter hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass die Zahlung des Reisepreises spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig ist, er jedoch bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten kann, falls für eine Reise eine angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Das Landgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Regelung der Fälligkeit des Reisepreises den Reisenden unangemessen benachteiligt. Urteil vom 1. Dezember 2006.
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