
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wird maßgeblich durch das Engagement seiner Mitglieder unterstützt, in dem diese ihr Know-how in verschiedenen Gremien einbringen. In Fachausschüssen, Expertenkreisen und Arbeitsgruppen sowie im Kreis der Jungen Führungskräfte arbeiten inzwischen mehr als 350 Branchenexperten mit. Sie tagen regelmäßig zu verschiedenen Themenfeldern, um neueste Trends und Strategien für alle Bereiche der Branche zu filtern, zu diskutieren und zu bewerten. Mit der Neuwahl des DRV-Präsidenten und des Vorstands endete auch die Amtsperiode der bisherigen Ausschüsse, so dass sich die DRV-Gremien derzeit neu konstituieren. „Bei allen, die sich in den vergangenen drei Jahren ehrenamtlich in Gremien des Verbandes engagiert haben, bedanken wir uns sehr herzlich“, so DRV-Präsident Jürgen Büchy. „Mit ihrer Expertise liefern die Gremienmitglieder wertvolle Arbeit, die dem Verband und der Branche gleichermaßen zu Gute kommt.“
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Ab sofort exklusiv für DRV-Mitglieder: Die Checkliste für Incoming-Agenturen zum Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auf Initiative der Arbeitsgruppe Incoming unter Leitung von Rolf-Dieter Bollmann hat die Rechtsabteilung des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) eine Checkliste mit Formulierungsvorschlägen zum Erstellen von AGB für Incoming-Agenturen erarbeitet. Sie gelten für Verträge zwischen einer inländischen Incoming-Agentur und deren gewerblichen Auftraggebern, nicht jedoch für Incoming-Agenturen, die als Reiseveranstalter auftreten.
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Vor rund einem Jahr hat der Vulkanausbruch in Island erhebliche Störungen im weltweiten Luftverkehr verursacht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Task Force "Aschewolke" gegründet. Sie hat nun einen Katalog von Handlungsempfehlungen für künftige Notfallsituationen vorgelegt.
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Die Abu Dhabi Tourism Authority ist neues förderndes Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zum Tourismusbüro für das Emirat Abu Dhabi sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Mitgliedschaft, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.
In besonderen Krisenfällen, die die gesamte Branche betreffen, koordiniert der Deutsche ReiseVerband (DRV) die interne Kommunikation mit seinen Mitgliedsunternehmen und fördert den Austausch von Informationen über die aktuelle Situation und betroffene Gäste in Krisengebieten. Über diese Koordination zwischen den Mitgliedsunternehmen informiert DRV-Referent Olaf Collet, der in der DRV-Geschäftsstelle für das Krisenmanagement zuständig ist, auf einen Workshop zum Thema „Social Media - Ein neues Zeitalter der Krisenkommunikation im Tourismus“. Dieser findet am 17. Mai 2011 gemeinsam mit der Universität Eichstätt und der Welttourismusorganisation (UNWTO) in Ingolstadt im Audi-Forum zwischen 9.30 Uhr und 17.00 Uhr statt.
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Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie die Schwarze Liste auf den neuesten Stand gebracht hat. Diese Liste gilt ab 21. April 2011 beinhaltet die Fluggesellschaften, deren Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Einige Fluggesellschaften, darunter vier Nurfrachtgesellschaften aus Indonesien und eine Gesellschaft aus der Ukraine, wurden von der Liste gestrichen. Entsprechende Sicherheitsbedenken konnten ausgeräumt werden. Demgegenüber wurden alle in Mosambik zugelassenen Fluggesellschaften für die EU gesperrt, ebenso zwei bestimmte Flugzeuge der Air Madagascar. Mehr dazu finden Sie im DRV-Mitgliederrundschreiben.
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Die branchenweite Ausbildungsoffensive des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) zeigt Wirkung: Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wurden im Ausbildungsjahr 2010/2011 in der Tourismusbranche wieder mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Insgesamt 1.874 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau / zum Reiseverkehrskaufmann begonnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg von 1,74 Prozent.
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Ein Flugportal bietet Reisenden die Buchung von Flügen an, wobei im Buchungsprozess ein kostenpflichtiger Reiseversicherungsschutz voreingestellt ist und die vom Portal erhobene Servicegebühr nicht im Endpreis angegeben wird. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass beides unzulässig ist. Urteil vom 17. August 2010.
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