
Die Imagekampagne des deutschen Reisevertriebs erhält prominente Unterstützung: Die ITB Berlin wirbt 2009 auf ihren Plakaten und Anzeigen mit dem Slogan „Reisebüro. Hier fängt Ihr Urlaub an!“, teilt der Deutsche ReiseVerband (DRV) mit. „Wir freuen uns mit der ITB Berlin einen Werbepartner für die Imagekampagne gefunden zu haben, der für breite Aufmerksamkeit sowohl in der Branche als auch bei Verbrauchern sorgt", lobt DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch, das Engagement der Internationalen Tourismusbörse Berlin.
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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) befürchtet massive Nachteile für Reiseveranstalter und höhere Eintrittspreise für deren Kunden beim Besuch von Parks in Berlin und Brandenburg. Was bislang nur für die Schlösser galt, soll ab April 2009 auch für die Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gelten. Diese Publikumsmagneten werden von vielen Reise- und Busunternehmen aus ganz Europa angesteuert. Die Stiftung will künftig nur noch speziell lizenzierte Reiseleiter für Führungen von Besuchergruppen in den Parks zulassen.
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Der Countdown läuft: Nur noch wenige Wochen bis zur größten Tourismusmesse der Welt – der ITB Berlin 2009. Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands (DRV) können jetzt noch verbilligte ITB-Eintrittskarten online unter
http://tickets.drv.de bestellen. Mit wenigen Klicks auf der DRV-Homepage kommen DRV-Mitglieder in den Genuss der günstigen Tickets zur ITB Berlin. Sie zahlen für den ITB-Eintritt nur 28,- Euro statt des regulären Eintrittspreises von 46,- Euro. Der Ansturm auf die Karten ist groß – sichern Sie sich darum jetzt Ihre persönliche Eintrittskarte für das zentrale Branchenevent. Die personalisierten Eintrittskarten gelten für den gesamten Messezeitraum von Mittwoch, 11., bis Sonntag, 15. März 2009.
Auf unsere Frage, ob die neu eingeführte Online-Registrierung für USA-Reisende den Reiseboom in die Staaten bremst antworteten knapp 58 Prozent der Teilnehmer mit "Nein". Immerhin rund 42 Prozent befürchten jedoch eine Zurückhaltung bei Reisen in die USA.
Der Winter hat Deutschland erneut im Griff. Daher interessiert uns: "Buchen jetzt mehr Bundesbürger ihren Sommerurlaub?" Machen auch Sie mit bei der Abstimmung auf der DRV-Homepage. Jede Stimme zählt! Zu welchem Ergebnis die Voting-Teilnehmer kommen, erfahren Sie im DRV-Newsletter.
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Das Branchenportal unter www.drv.de wird von den Mitgliedern und der Öffentlichkeit rege genutzt. Täglich gibt es aktuelle Meldungen aus der Verbandsarbeit. Der DRV informiert seine Mitglieder so schnell und umfassend über die Projekte und Ereignisse, die die Branche bewegen. Sie wollen sich einen Überblick über die bisherigen Meldungen und News verschaffen? Oder noch einmal einzelne Meldungen nachlesen? Kein Problem: Alle Meldungen aus den Fachbereichen sind auch dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet, aktuelle Meldungen können Sie im
Archiv finden und nachlesen.
Die Suntrips Reisen GmbH ist neues Mitglied der konzernungebundenen Reiseveranstalter (Säule C) im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zum Veranstalter für Reisen nach Südostasien, Arabien und den Indischen Ozean sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Marktplatz, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.

Welches Reiseziel war im vergangenen Sommer besonders bei den deutschen Familien angesagt? Reisende mit Kindern wählten im Reisebüro am häufigsten Spanien als bevorzugtes Reiseziel. Fast ein Viertel aller über Reisebüros getätigten Buchungen entfielen in den Sommermonaten von Juni bis September 2008 auf das Mittelmeer-Land, hat die Marktforschungsgesellschaft GfK herausgefunden.
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Die DRV-Tarifgemeinschaft (DRV-T) lädt zu einer Informationsveranstaltung über „Flexibilität in Krisenzeiten: Kurzarbeit und Qualifizierung/ Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung“ ein.
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Ein Arbeitnehmer beantragt bei seinem Arbeitgeber Urlaub, der ihm jedoch nicht gewährt wird. Der Arbeitgeber weist ihn darauf hin, dass, wenn er für den Urlaubszeitraum Krankmeldungen einreichen werde, dies eine Verletzung seines Arbeitsvertrages sei. Der Arbeitnehmer erwidert darauf u. a. „schauen wir mal“. Das Landesarbeitsgericht Mainz hält die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam. Urteil vom 9. Juni 2008.
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