
Gemeinschaftsstand in Halle 10.1 bietet ideale Präsentationsmöglichkeit
Berlin, 15. Januar 2010 – Der Stand des Deutschen ReiseVerbands (DRV) auf der ITB Berlin ist auch in diesem Jahr wieder der zentrale Treffpunkt für Touristiker: Der führende Branchenverband präsentiert sich zusammen mit derzeit acht weiteren Mitausstellern aus der Tourismusbranche auf dem Gemeinschaftsstand 117 in Halle 10.1. der Messehallen unter dem Berliner Funkturm. Der DRV weist darauf hin, dass auf diesem Gemeinschaftsstand nur noch wenige Standflächen für weitere Mitaussteller frei sind.
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Pauschalurlauber in der Karibik, informiert der Deutsche ReiseVerband (DRV), sind vom schweren Erdbeben auf der Karibikinsel Haiti nicht betroffen. Laut einer Umfrage unter den Mitgliedern des Branchenverbands, ist die touristische Infrastruktur in den Nachbarländern, vor allem in der Dominikanischen Republik und auf Kuba, nach derzeitigem Kenntnisstand (Mittwoch Mittag) vollständig intakt.
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Das Tourismus-Ministerium der Dominikanischen Republik hat sich infolge des Erdbebens in Haiti in einem offiziellen Statement an die Öffentlichkeit gewandt. Darin informiert die Behörde über die aktuelle Lage in der Dominikanischen Republik. Die touristische Infrastruktur des Landes sei vollkommen intakt und der Reiseverkehr auf und von der karibischen Insel verlaufe normal.
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Die DRV-Jahrestagung 2009 in Ägypten wurde erstmals von einem Arzt der Mondial Assistance International AG (ehemals ELVIA Reiseversicherungen) begleitet. Das Assistance-Unternehmen hatte gratis für alle Teilnehmer der DRV-Jahrestagung eine Reisekrankenversicherung inklusive Kranken-Rücktransport abgeschlossen. Das Besondere dabei: Die schnelle Hilfe für alle vor Ort Betroffenen war kostenfrei!
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Reisende in Budapest müssen sich auf Einschränkungen bei Straßenbahnen und Bussen einstellen. Hintergrund ist ein unbefristeter Streik von Mitarbeitern der Budapester Verkehrsbetriebe. Reisende, die mit dem Taxi vom Flughafen in die Stadt oder in Gegenrichtung fahren wollen, sollten längere Fahrtzeiten einplanen. Auch Flugpassagiere auf dem Ferihegy Airport müssen wegen eines unbefristeten Streiks des Abfertigungspersonals von Malev mit längeren Wartezeiten rechnen.
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Ein erfolgreicher Unternehmer der deutschen Reisebranche und großzügiger Stifter ist tot: In der vergangenen Woche starb der ehemalige DRV-Vorstand Karl Seifried im Alter von 95 Jahren. Seifried war von 1964 bis 1968 Mitglied des Vorstands des Deutschen ReiseVerbands (DRV) – damals noch Deutscher Reisebüro-Verband. Der engagierte und in der Branche hoch angesehene Touristiker war jahrelanger Eigentümer des Veranstalters Ameropa, bevor er diesen 1973 an die damalige Deutsche Bundesbahn verkaufte.
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KN Media ist assoziiertes Mitglied (Säule E) im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zur Unternehmensberatung für Informationstechnologie sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Marktplatz, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.

Seit Anfang des Jahres 2010 gilt der geänderte Umsatzsteuersatz auf Hotelleistungen. Für viele beruflich reisende Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber hat dies einschneidende lohnsteuerliche Folgen.
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Durch Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zum 28. Dezember 2009 soll es künftig sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter werden, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten sind unter dem neu errichteten Portal 21 (
www.portal21.de) zu erhalten.
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Insgesamt 39 Teilnehmer waren der Einladung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) kürzlich in die kenianische Hafenstadt Mombasa gefolgt. Dort setzten sie sich mit der fünfköpfigen Delegation aus Deutschland in praktischen Übungen aktiv mit dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus auseinander.
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Untentbehrlich für Reisebüros und Reiseveranstalter: Der Praxisleitfaden zur Umsatzsteuer von H. Jürgen Henkel, der im Luchterhand Verlag erscheinen ist. Die dritte Auflage des Praxishandbuchs bietet dem Leser eine verständliche und praxisnahe Darstellung der Umsatzsteuer der Tourismuswirtschaft. Er verschafft ihm zudem einen aktuellen und umfassenden Überblick über alle in der Branche auftretenden Umsatzsteuerfragen.
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Der Kläger begehrt Entschädigung aufgrund der EU-Verordnung 261/2004, weil er aufgrund eines technischen Defekts des Flugzeugs sein Ziel erst mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichte. Zu Recht, da es sich - wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. November 2009 entschieden hat - bei dem Defekt um keinen den Anspruch ausschließenden außergewöhnlichen Umstand handelte.
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