
Der Deutschlandtourismus boomt – doch die ländlichen Regionen in unserem Land sind in den vergangenen Jahren hinter dem Wachstum zurückgeblieben. Wie steht es um die Perspektiven für den Tourismus in ländlichen Räumen in Deutschland und welche Möglichkeiten gibt es, die ökonomische Situation der Anbieter zu verbessern? Dieser Fragestellung geht der Deutsche ReiseVerband (DRV) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach. Der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte für Mittelstand und Tourismus im Bundeswirtschaftsministerium, Ernst Burgbacher, MdB, hat am 12. Dezember 2011 in Berlin gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerd Müller, MdB, vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einer Info-Veranstaltung für die Presse die Aufgaben und Ziele des Projektes präsentiert, das aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit finanziellen Mitteln des BMWi gefördert wird. Im Fokus der bis zum Januar 2013 terminierten Initiative wird die Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen stehen.
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Sie planen eine Veranstaltung? Sagen Sie's der Branche! Der Terminkalender auf der DRV-Homepage gibt Auskunft. Ob Ausschuss-Sitzung, Jahrestagung, Kongress, Messe, Mitgliederversammlung, Programm-Präsentation, Seminar, Workshop, das Treffen der EU-Tourismusminister oder der Welttourismustag, im DRV-Terminkalender sind alle wichtigen Termine der Tourismusbranche verzeichnet.
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Geotoura ist neues Mitglied der mittelständischen Reiseveranstalter (Säule C) im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zum Reisespezialist für Spanien, Portugal und Marokko sowie eine Übersicht über die kürzlich dem Branchenverband beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Mitgliedschaft, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.
Jetzt ist die beste Zeit, um über den Urlaub im kommenden Jahr nachzudenken und Reisepläne zu schmieden. Denn wer die so genannten Brückentage nutzt, kann die schönste Zeit des Jahres, die Urlaubszeit, gewinnbringend verlängern. Und, darauf weist der Deutsche ReiseVerband (DRV) hin, wer frühzeitig bucht, profitiert zudem von den vielfältigen Frühbucherangeboten der Reiseveranstalter mit deutlichen Preisvorteilen und einer großen Auswahl an Reiseangeboten.
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Im ersten Halbjahr 2012 bietet das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) in Berlin erneut zahlreiche Tagesseminare für Fach- und Führungskräfte von Reisebüros und Reiseveranstaltern. Auf dem Programm stehen Seminare zu den Themen Social Media-Marketing, Verkaufs- und Verhaltenstraining, Reiseleitung, Bus- und Gruppenreisen sowie der erfolgsabhängigen Vergütung im Reisebüro. Detaillierte Informationen zu den Terminen und den Teilnahmekosten sind auf der Homepage des DSFT unter
www.dsft-berlin.de hinterlegt. Wer sich frühzeitig entscheidet, kann zudem bis sechs Wochen vor Kursbeginn vom 20-prozentigen Frühbucherrabatt profitieren!
Ungerechtfertigte Forderung von Kuwait Airways: DRV interveniert im Interesse seiner Reisebüro-Mitglieder. Die Fluggesellschaft hat ihren Vertriebspartnern mitgeteilt, dass sie ab sofort Advance Passenger Information (API) als Pflichtfeld in die Buchung eingegeben müssten.
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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 14. Dezember 2011,, einen Legislativvorschlag vorgelegt, durch den die Unterstützung für EU-Bürger, die, wie dieses Jahr in Japan, Libyen oder Ägypten geschehen, bei Auslandsreisen in Krisensituationen oder in sonstige Notsituationen geraten, verstärkt werden soll. Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen erleichtert und das Recht der EU-Bürger auf konsularischen Schutz gestärkt werden.
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Der europäische Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter Ectaa hat seinen Tätigkeitsbericht 2011 vorgelegt. Der Bericht fasst die Entwicklung der zurzeit auf EU-Ebene relevanten Themen und Maßnahmen, die die Ectaa in diesem Jahr aufgegriffen und umgesetzt hat, zusammen.
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Der Kläger bucht für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Dubai. Kurz vor der Abreise erfährt er von dem grundsätzlichen Einfuhrverbot für zahlreiche Medikamente in die Vereinigten Arabischen Emirate. Daraufhin kündigt er den Reisevertrag mit der Begründung, dass seine Frau auf Medikamente angewiesen sei, die dem Einfuhrverbot unterfielen. Er meint, der Reiseveranstalter hätte ihn vor Vertragsschluss über die strengen Medikamenteneinfuhrbestimmungen aufklären müssen. Bei rechtzeitigem Hinweis hätte er die Reise nicht gebucht oder sich jedenfalls rechtzeitig um ein Attest für seine Frau gekümmert. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2011 eine Hinweispflicht des Reiseveranstalters bejaht.
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