
Alle Infos rund um das DRV-Projekt Datenstandard aus erster Hand: Am Donnerstag, 28. Oktober 2010, lädt der Deutsche ReiseVerband (DRV) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Reiseveranstaltern zur Informationsveranstaltung über die neue Abfrageschnittstelle vom Veranstalter- zum Vertriebssystem ein. Diese DRV-Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Reiseveranstalter – auch Nicht-DRV-Mitglieder sind herzlich willkommen – und findet von 14 bis 17 Uhr im Airport Conference Center in Frankfurt am Main statt. Hierbei stellt DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch die Hintergründe des Projekts „Datenstandard“, die Ziele und die weiteren Projektschritte sowie die Vorteile für die Branche und Details zur Abfragelogik und zu den Global Types vor. Auch die Unternehmen Peakwork und Vilauma, mit denen der DRV das Projekt durchführt, präsentieren ihre Arbeit und stehen während der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung. Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung bis zum 20. Oktober 2010 unter der E-Mail-Adresse info[at]drv.de möglich.
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Klaus Laepple bleibt für weitere zwei Jahre Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW). Die BTW-Mitgliederversammlung bestätigte ihn am 5. Oktober 2010 im Amt. Der Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV) steht dem Spitzenverband der Tourismuswirtschaft in Deutschland bereits seit 2002 vor. „Ich bedanke mich bei den BTW Mitgliedern für ihr Vertrauen, das ich mit fortgesetztem Engagement für die Interessen unserer Branche rechtfertigen werde", erklärte Laepple nach der Wahl.
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Reiseradio des Journalisten Jürgen Drensek hat der Europabeauftragte des Deutschen ReiseVerbands (DRV), Dr. Jochen Martin, ein ausführliches Interview gegeben. In dem sechsminütigen Radiobeitrag erläutert der Europaexerte, welche Auswirkungen eine Harmonisierung der Verbraucherrechte in Europa unter Umständen für ein Reisebüro haben könnte.
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Jedes Jahr verleiht die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik den Willy Scharnow-Preis. Jetzt ist es wieder soweit, die Ausschreibung läuft. Unter dem Motto „Wissen bringt Klarheit“, werden Unternehmen und Institutionen ausgezeichnet, die sich mit innovativen Konzepten um die Aus- und Weiterbildung in der Touristik verdient gemacht haben. Die Ausschreibung steht ab sofort online auf der Seite der Willy Scharnow-Stiftung unter
www.willyscharnowstiftung.de zur Verfügung oder kann bei der Willy Scharnow-Stiftung angefordert werden. Die Preisverleihung findet im Rahmen der ITB Berlin am 10. März 2011 statt. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 10. Dezember 2010.
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A2Btransfers.com ist assoziiertes Mitglied (Säule E) im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zum Anbieter internationaler Transfer-Dienstleistungen sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Mitgliedschaft, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.
Zwei praxisorientierte und kostengünstige Seminare für mobile Reiseverkäufer bietet das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) in Berlin im November. Am 18. November 2010 erfahren die Teilnehmer des Seminars "Mobiler Reiseverkauf", wie Sie Kunden akquirieren, sie an sich binden und nach und nach einen eigenen Kundenstamm aufbauen können. Welche rechtlichen Bestimmungen mobile Reiseverkäufer beachten müssen ist Thema des Seminars "Recht für mobile Reiseverkäufer", das am 19. November 2010 stattfindet. Vermittelt werden die Grundlagen des Reiserechts sowie des Rechts der Reisevermittlung. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Praxis. Die Teilnahmekosten für die Seminare betragen jeweils 129 Euro inklusive Unterlagen, Getränken und Snacks. Weiterführende Informationen zu den Seminaren sind auf der Homepage des Deutschen Seminars für Tourismus unter
www.dsft-berlin.de zu finden.
Am 12. Oktober 2010 haben Delphin Kreuzfahrten GmbH sowie Delphin Cruises GmbH, beide Deichstraße 9, 20459 Hamburg, beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Zur Zahlungsabsicherung und über den aktuellen Sachstand informiert der Verband im DRV-Mitgliederrundschreiben vom 13. Oktober 2010.
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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) informiert seine Mitglieder im Rundschreiben vom 12. Oktober 2010 über das Ergebnis eines Gesprächs mit dem Bundesfinanzministerium.
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In seinem Rundschreiben vom 13. Oktober 2010 stellt der Deutsche ReiseVerband (DRV) seinen Mitgliedern zentrale Informationen für die Einreise in die USA zur Verfügung und informiert sie über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA), das Advance Passenger Information System (APIS) und das Programm Secure Flight, das von der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA), einer Unterbehörde des US-Heimatschutzministeriums, seit Spätsommer 2009 umgesetzt wird.
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Kreditkarteninhabern, die im Auftrag eines Dritten die Zahlung der anfallenden Gebühr bei der ESTA-Beantragung über ihre Kreditkarte abwickeln, entstehen dadurch keine Nachteile. Das hat das US-Heimatschutzministerium dem Deutschen ReiseVerband (DRV) auf Nachfrage bestätigt.
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In Folge 10 der Reihe "Erfolgsfaktoren für den Reisevertrieb" gibt Ihnen der Ausschuss Mittelstand/ Touristische Reisebüros im Deutschen ReiseVerband (DRV) Informationen zum "Mehrwert von Inhouse-Seminaren". Der DRV-Ausschuss hat Handlungsempfehlungen für den stationären Reisevertrieb erarbeitet. Ziel ist es, Reisebüros mit geeigneten Praxishilfen beim Entwickeln von Alleinstellungsmerkmalen zu unterstützen. Denn individuelle Service-Angebote und spezielle Dienstleistungen können helfen, bestehende Kundenkontakte weiter zu intensivieren und neue aufzubauen.
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Im August 2010 zählten die Beherbergungsbetrieben in Deutschland, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis), 46,6 Millionen Gästeübernachtungen. Damit stieg die Anzahl der Übernachtungen gegenüber August 2009 um zwei Prozent, so Destatis. Mit einem Plus von elf Prozent auf 7,7 Millionen nahm die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland besonders stark zu. Die Zahl der Gäste aus dem Inland blieb mit 38,9 Millionen Übernachtungen nahezu unverändert.
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Ein Arbeitgeber führt per Dienstanweisung das Verbot der Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit ein. Der Betriebsrat ist der Auffassung, dass ihm ein Mitbestimmungsrecht zustehe und der Arbeitgeber ohne seine Zustimmung bzw. die von einer Einigungstelle ersetzte Zustimmung das Verbot nicht einführen könne. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist der Auffassung des Betriebsrates nicht gefolgt. Beschluss vom 30. Oktober 2009.
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