
Ab sofort können sich Interessenten online zur 59. DRV-Jahrestagung und zum 5. DRV Deutschen Reisebürotag anmelden. Das Online-Anmeldeformular steht unter dem folgenden Link zur Verfügung:
http://jahrestagung.drv.de/onlineanmeldung. Alle, die sich bis zum 30. Juni für eine Teilnahme an der DRV-Jahrestagung 2009 entscheiden, profitieren von Frühbucherpreisen und sparen 100 Euro pro Person.
Branchenvertreter, Tourismusexperten und Politiker treffen sich in diesem Jahr vom 3. bis 5. Dezember zur Jahrestagung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) im ägyptischen Luxusresort Port Ghalib am Roten Meer und in der am Nil gelegenen Stadt Luxor. Alle Details zur Teilnahme an der DRV-Jahrestagung 2009, zu Reisemöglichkeiten, zu den Veranstaltungsorten, zur Hotelauswahl in Port Ghalib und Luxor, den Fachstudienreisen und dem Tagungszentrum in Port Ghalib sowie die komplette Einladungsbroschüre sind auf der DRV-Homepage unter
www.drv.de abrufbar.
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Für den deutschen Reisebüro-Vertrieb gibt es immer noch keine Planungssicherheit bei den künftigen Kosten für Computer-Reservierungs-Systeme (CRS): „Die jüngste Vereinbarung zwischen Sabre und Lufthansa bezüglich des Tarifangebots im CRS bedeutet einerseits eine gravierende Verschlechterung und hebt die Preisgleichheit mit dem Eigenvertrieb über Sabre wieder auf. Sie bringt aber andererseits endlich Klarheit über die Sabre-Lösung“, stellt Otto Schweisgut, Vorsitzender des Flugausschusses im Deutschen ReiseVerband (DRV), zum neuen Full-Content-Vertrag zwischen Sabre und Lufthansa fest.
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Die Computer-Reservierungs-Systeme (CRS) erheben unterschiedliche Nutzungsentgelte zum Buchen der Lufthansa-Vorzugspreise. Fördert der Wettbewerb zwischen den CRS den Umsatz? Die Teilnehmer an der Abstimmung auf der DRV-Homepage waren sich selten so uneinig: 44 Prozent votierten mit "Ja" und 56 Prozent mit "Nein".

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen ReiseVerbands (DRV), Hans-Gustav Koch, hat zahlreiche neue Ehrenämter in der Tourismuswirtschaft übernommen. Der 57-jährige Diplom-Kaufmann ist nun auch neuer Vorsitzender des Vorstands der DRV-Tarifgemeinschaft (DRV-T), Mitglied im Fachbeirat der ITB Berlin sowie Mitglied im Kuratorium der Willy Scharnow-Stiftung.
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Wann stellen die Reiseveranstalter ihre neuen Kataloge vor? Im
DRV-Terminkalender auf der Verbandshomepage (www.drv.de) erfahren Sie die genauen Daten für Ihre eigene Planung. Denn, im DRV-Branchenkalender sind alle wichtigen Termine der Tourismusbranche verzeichnet.
Haben Sie eine Veranstaltung geplant? Dann tragen Sie Ihren Termin
auf dieser Seite des DRV-Portals online in den DRV-Branchenkalender ein, oder senden Sie eine E-Mail an
presse [at] drv.de. Planen Sie eine Veranstaltung, so können Sie
hier erfahren, welche Termine noch verfügbar sind.

In den nächsten Wochen starten rund um die Feiertage Christi Himmelfahrt (21. Mai) und Pfingsten (31. Mai/1. Juni) erneut viele Bundesbürger in den Kurzurlaub. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg profitieren von fast zweiwöchigen Pfingstferien, während in anderen Bundesländern zumindest einige Tage vor oder nach den Feiertagen für einen Kurztrip zur Verfügung stehen. Auch in den Teilen der Republik ohne ausgedehnte Pfingstferien bietet zumindest ein langes Wochenende zwischen dem 21. und dem 24. Mai 2009 Gelegenheit für eine mehrtägige Auszeit, macht der Deutsche ReiseVerband (DRV) aufmerksam.
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Viele Pendler nutzen für die Fahrt zur Arbeit die sogenannten Job-Tickets von der Deutschen Bahn (DB), die im Personenfernverkehr und teilweise für den Nahverkehr angeboten werden. Nutzen Ihre Mitarbeiter bereits ein DB-Job-Ticket? Oder würden Sie Ihren Mitarbeitern gerne eines anbieten, auch ohne dass Ihr Unternehmen mit zusätzlichen Kosten belastet wird? Dann informieren Sie sich über das Angebot der Deutschen Bahn, dass diese an die Dienstleistungsgesellschaft des Verbandes, die DRV Services GmbH gerichtet hat, und teilen Sie bei Interesse der DRV Service GmbH Ihren Bedarf mit.
Mitarbeiter von DRV-Mitgliedsunternehmen können so möglicherweise höhere Ermäßigungen in Anspruch nehmen als ihnen bislang gewährt wurden. Alle Informationen zum Job-Ticket-Angebot der Deutschen Bahn sind auf der DRV-Homepage in der Rubrik Shop,
Rahmenvereinbarungen, Sonstiges, hinterlegt oder können bei der DRV Service GmbH, per E-Mail an
gerhard.au [at] drv-service.de, angefordert werden.
Die Europäische Kommission will gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Sicherheitsentgelten auf Flughäfen einführen. Ein neuer Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Sicherheitsentgelte nach den Grundsätzen der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Kostenbezogenheit und unter Hinzuziehung der Luftfahrtunternehmen festgelegt werden. Zudem soll in jedem Mitgliedstaat eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden. Grundlage für den Vorschlag ist ein aktueller Bericht zur Finanzierung der Luftsicherheit.
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Lamia Congress & Event Management ist neues förderndes Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zur türkischen Reise- und Eventagentur sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Marktplatz, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.
Vom 13. bis 15. November 2009 findet die 32. Berufs- und Fachschullehrertagung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) statt. In diesem Jahr ist Berlin Veranstaltungsort der Leitveranstaltung für Lehrer im Tourismus. Alljährlich im Herbst treffen sich Pädagogen mit Schwerpunkt Tourismus aus ganz Deutschland auf der DRV-Tagung, um sich in Vorträgen und Workshops über aktuelle lehrplan- und branchenrelevante Themen zu informieren.
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Die Flughafengebühren auf griechischen Regionalflughäfen sollen für sechs Monate aufgehoben werden. Das hat die Griechische Zentrale für Fremdenverkehr dem Deutschen ReiseVerband (DRV) auf Anfrage mitgeteilt.
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Im August 2009 tritt nach fünfjähriger Pause die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft. Die Schule für Tourismus Berlin bietet daher in diesem Jahr zwei Termine für Wochenend-Crashkurse "Ausbildung für Ausbilder gemäß AEVO (IHK)" an. Angesprochen sind alle Unternehmen, die in ihrem Betrieb ausbilden möchten. Die Workshops sollen zudem einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Ausbildung in der Tourismusbranche leisten.
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Ein Arbeitnehmer kauft auf seinem Weg zur Arbeit in einem Supermarkt ein, wird aber auf dem Parkplatz infolge eines Unfalls verletzt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Unfall keinen Arbeitsunfall darstellt. Urteil vom 2. Dezember 2008.
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