
Aufgrund des günstigen Dollarkurses wird so mancher Urlauber in diesem Jahr seine Ferien möglicherweise in den USA verbringen wollen. Doch vor der Abreise fordern die US-Behörden von Fluggästen die Angabe verschiedener Zusatzdaten. Um lange Wartezeiten an den Flughäfen zu vermeiden, rät der Deutsche ReiseVerband (DRV) allen USA-Reisenden, bereits zuhause die von den USA geforderten Zusatzdaten in das Formblatt der US-Behörde einzutragen und beim Check-In vorzulegen.
Seinen Mitgliedern empfiehlt der DRV, das Formblatt allen in die USA reisenden Kunden auszuhändigen. Das Datenblatt steht auf der Verbands-Homepage
www.drv.de unter dem Stichwort „
Formular für USA-Reisende“ als Download zur Verfügung.
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Der Wirbelsturm, der am 6. und 7. Juni über das Land zog, hat auch die Hauptstadt Maskat unter Wasser gesetzt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die touristische Infrastruktur ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Einzelne Hotels seien stark beschädigt worden und mussten ihren Betrieb zum Teil einstellen. Einige Hotels können nur einen eingeschränkten Betrieb aufrechterhalten, heißt es auf der Website des Auswärtigen Amts.
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Die Luftverkehrsbranche muss sich darauf einstellen, dass die Fluggesellschaften in den europäischen Handel mit Abgasrechten eingebunden werden. So das Fazit der Veranstaltung des Medienforum Tourismus Dialog in Berlin, an der unter anderem Ulrich Stockmann, Mitglied des Europäischen Parlaments in Brüssel, der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ulrich Kasparick, sowie DRV-Präsident Klaus Laepple teilnahmen.
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Der Flugbetrieb in Dresden wird an den Wochenenden 15. bis 18. Juni, 22. bis 25. Juni und 29. Juni bis 2. Juli jeweils von Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 7 Uhr, ruhen. In diesen Zeiträumen werden Flüge von und nach London-Gatwick (British Airways), Stuttgart, Köln/Bonn (Germanwings), Frankfurt, München, Düsseldorf (Lufthansa) sowie Wien (Austrian Airlines) nach Leipzig/Halle umgeleitet.
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Familien entscheiden sich wesentlich früher für ihren Urlaub als Reisende ohne Kinder. Dies belegen die Zahlen des GfK-Tourismus-Vertriebspanels. Ein Drittel der Sommerurlaube von Familien wurden im vergangenen Jahr bereits im Januar und Februar gebucht, aber nur 15 Prozent erst kurz vor Reiseantritt (Buchungszeitraum Juli und August).
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Die Wettbewerbszentrale macht wettbewerbswidriges Verhalten in der Wirtschaft publik. Auszugsweise veröffentlicht der Deutsche ReiseVerband (DRV) Beispiele aus dem jüngsten Jahresbericht der Wettbewerbszentrale. Als exklusiven Service für DRV-Mitglieder gibt es im Anschluss an den Auszug einen kurzen Praxistipp. Diese Woche geht es um das Thema "Darstellung des Leitungsumfangs von Reiseveranstaltern".
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Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Initiative für Beschäftigung! ausgeschriebene Wettbewerb würdigt Unternehmen, die in besonderer Weise zu einer positiven Enwicklung, Gestaltung und Sicherung von Beschäftigung in Deutschland beitragen. Gesucht werden Konzepte, die sich durch überdurchschnittliches Engagement, Kreativität und veranwortliches Handeln auszeichnen. In diesem Jahr steht die Frage im Fokus, wie sich Unternehmen den Herausforderngen des demografischen Wandels stellen.
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Der Reisende wird auf dem Rückflug von seiner Urlaubsreise auf ein anderes Flugzeug umgebucht. Das Amtsgericht Oberhausen hat entschieden, dass der Reisende Ansprüche auf Ausgleichszahlung nicht gegen den Reiseveranstalter richten kann. Urteil vom 11. Dezember 2006.
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