
Das Branchenhighlight – die DRV-Jahrestagung – findet zwar erst im November statt, doch es lohnt sich schon jetzt, sich anzumelden. Wer sich noch bis zum 15. Juni 2010 zur Teilnahme an der 60. Jahrestagung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) entscheidet, spart 100 Euro! Der Preis für das Basispaket mit Unterkunft (vier Nächte im Fünf-Sterne-Hotel), Verpflegung, Kongressteilnahme und Flügen beträgt pro Person im Doppelzimmer noch bis 15. Juni nur 599 Euro – danach zahlen Teilnehmer hierfür 699 Euro! Das zentrale Branchentreffen der deutschen Reisebranche findet vom 25. bis 27. November 2010 in der marokkanischen Küstenstadt Agadir statt. Alle Details zu den Preisen, den Hotels, den Reiseverbindungen sowie die Anmeldeformulare sind in der detaillierten Einladungsbroschüre zur 60. Jahrestagung und dem 6. Deutschen Reisebürotag enthalten. Diese ist unter dem folgenden Link abrufbar: www.drv.de/drv/drv-service-gmbh/drv-jahrestagung-2010.html.
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Die britische Gewerkschaft Unite, bei der ein Großteil der Kabinenbesatzung von British Airways organisiert ist, hat erneut mehrere mehrtägige Streiks bei der britischen Fluggesellschaft angekündigt.
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Die Saison hat gerade erst begonnen: Zurzeit verbringen mehrere zehntausend Gäste von deutschen Reiseveranstaltern ihren Urlaub an den Stränden Griechenlands – zumeist auf den Inseln. Weniger als ein Prozent der Griechenland-Urlauber hat eine Städtereise beispielsweise nach Athen gebucht oder hält sich im Umkreis der Hauptstadt auf. „Von den Demonstrationen, die sich vor allem auf die Großstädte konzentrieren, bekommen deutsche Urlauber daher oft gar nichts mit. Die griechischen Urlaubsreiseziele sind davon nicht betroffen“, teilt der Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV), Klaus Laepple, mit.
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Die Auswirkungen der Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull haben allen Beteiligten in der Reisebranche vollen Einsatz abverlangt. Reisebüros waren in dieser Situation für die Kunden ein wichtiger Ansprechpartner, um Flüge umzubuchen oder zu stornieren. Der Flugausschuss des Deutschen ReiseVerbands (DRV) bittet die in- und ausländischen Fluggesellschaften in Deutschland, den Reisebüros bei der finanziellen und administrativen Abwicklung von Umbuchungen und Stornierungen von Flügen entgegenzukommen.
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Am 17. Mai 2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich der Informationspflichten des Dienstleistungserbringers gegenüber dem Dienstleistungsempfänger zentral für alle der Dienstleistungsrichtlinie unterfallenen Dienstleistungen (wie z.B. Pauschalreise) umgesetzt.
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Nutzen Sie die Gelegenheit und veröffentlichen Sie kostenlos Ihre Anzeige für neue Ausbildungsplätze in Ihrem Unternehmen: Auf dem Internet-Portal
www.touristik-azubi.de des Deutschen ReiseVerbands (DRV) wird für den Ausbildungsberuf der Reiseverkehrskaufleute geworben. Dort erhalten junge Interessierte umfassende Informationen zu einer Tätigkeit in der Touristik.
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Die ersten drei Monate 2010 waren für die Passagierluftfahrt auf deutschen Flughäfen von einer deutlichen Erholung geprägt: Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) nahm die Zahl der einsteigenden Passagiere im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Prozent auf 19,6 Millionen zu.
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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) macht auf den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2010 aufmerksam, der inzwischen zum dritten Mal vergeben wird. Prämiert werden Unternehmen, die vorbildlich wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Verantwortung und Schonung der Umwelt verbinden.
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Das seit 2004 jährlich erscheinende Nachschlagewerk, "The River Cruise Fleet Handbook" enthält alle 755 Flusskreuzfahrtschiffe der Welt mit mindestens 20 Kabinen beziehungsweise 40 Betten. In tabellarischer Form sind technische Daten wie Betten/Kabinen/Crew, Länge/Breite/Tiefgang/Höhe, Baujahr/Werft, Motoren/Antrieb/Geschwindigkeit und anderes mehr übersichtlich dargestellt.
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Die Kunden buchen eine Kreuzfahrt, leider erhalten sie ihr Gepäck erst fünf Tage nach Beginn der Reise. Neben einer Reisepreisminderung fordern sie vom Reiseveranstalter Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass den Reisenden kein Schadenersatz zusteht und ein Minderungsanspruch nur in Höhe von 30 Prozent pro Tag gerechtfertigt ist. Urteil vom 6. Februar 2009.
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