
Die weltberühmte Tanzformation „Fire of Anatolia“ können Teilnehmer der 57. DRV-Jahrestagung live erleben. Das Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei lädt alle Teilnehmer der 57. Jahrestagung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) und des 3. DRV Deutschen Reisebürotags am 16. November 2007 zu einem Türkischen Abend nach Antalya ein. mehr
Sri Lankas Zivile Luftfahrtbehörde wird ein Nachtflugverbot am Internationalen Flughafen in Katunayake einführen. Das Verbot gilt, laut Information des Sri Lanka Tourist Board, ab 10. Mai 2007.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat entschieden, dass aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm/Mecklenburg-Vorpommern Grenzkontrollen vorübergehend wieder aufgenommen werden können.
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Das Kompetenzzentrum E-Business Touristik (KET) lädt ein zum Praxis-Seminar "E-Mail-Marketing und Response-Management", am Donnerstag, 31. Mai 2007, in München. Das Seminar dient der Vertiefung und Umsetzung theoretischer Kenntnisse. Eingeladen sind Inhaber und Führungskräfte mittelständischer Reisebüros und Reiseveranstalter, die sich mit E-Business beschäftigen oder über Grundkenntnisse im E-Marketing verfügen. Anmeldungen unter www.ket-online.net.
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Neu im Deutschen ReiseVerband (DRV) aufgenommen sind Pepxpress Touristik & Marketing GmbH, Spezial-Reiseveranstalter für weltweite PEP- und Expedienten-Reisen, und der auf Reiseführer und Landkarten für die Touristik spezialisierte Nelles Verlag.
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Um Verbands-Mitglieder auf Risiken bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in die Praxis aufmerksam zu machen, gibt der DRV Hilfestellungen zum Umgang mit dem AGG.
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Unter dem Motto "Partnerschaft, Innovation, Nachhaltigkeit" findet vom 4. bis 6. Oktober 2007 die 11. Asien-Pazifik Konferenz in Seoul statt. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Dr. Jürgen Hambrecht, Vorsitzender des Asien-Pazifik-Ausschussess der Deutschen Wirtschaft. Bei Buchung bis zum 31. Mai 2007 wird ein reduziertes Teilnahmeentgelt erhoben.
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Eine Reisende stürzt in der Hotelanlage auf einer terrassenförmigen Liegewiese in eine Hecke, die auf die gleiche Höhe geschnitten ist wie der Rasen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Reiseveranstalter nicht schadensersatzpflichtig ist. Urteil vom 16.09.2006.
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