
Die Mitgliederzahl des Branchenverbandes der Touristik steigt weiter: Das Reisebüro-Franchisesystem DERPART geht bei seinem Engagement in der Verbandsarbeit neue Wege und wird zum Jahr 2012 als gesamte Kette Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV). Bislang haben sowohl die DERPART-Zentrale als auch viele Franchise-Reisebüros und -Filialen eine Mitgliedschaft im DRV – aber eben nur ein Teil der rund 450 Filialen. Zum 1. Januar 2012 treten nun alle noch fehlenden Franchise-Nehmer in den führenden Branchenverband der Touristik ein. Künftig gehören dann sämtliche Eigenvertriebsfilialen, Beteiligungen, Franchiser sowie die Zentrale geschlossen dem Verband an. Die Reisebüro-Partner werden dabei entweder im Zusammenschluss der mittelständischen Reisemittler (Säule A) oder der konzerngebundenen Reisemittler (Säule B) zugeordnet.
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Alles über den Branchenverband, seine Aufgaben, Ziele und Stärken: Am 13. und 14. September 2011 präsentiert sich der Deutsche ReiseVerband (DRV) auf der Fachmesse Travel Expo im Rahmen des fvw-Kongresses in Köln und stellt Interessierten vielfältige Informationen zur Verbandsarbeit zur Verfügung. DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch wird auf dem fvw-Kongress am 13. September über den neuen Datenstandard in der Touristik – was er kann und wann er kommt – referieren.
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Die GEBTA will es wissen: Wie entwickelt sich der Geschäftsreisemarkt in Europa? Die Guild of European Business Travel Agents (GEBTA), startet daher eine anonyme Umfrage unter Geschäftsreisenden, um detaillierte Erkenntnisse zu Schlüsselfragen des Geschäftsreisesegments zu erhalten.
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Vom 10. bis 14. Oktober 2011 findet in Singapore das 1. World Passenger Symposium (WPS) statt. "Preparing for Tomorrow’s Passenger“ ist der Leitfaden des WPS, zu dem die International Air Transport Association (IATA) ihre Agenten gerne einladen möchte. IATA’s neue Konferenz ermöglicht allen Industrievertretern und Teilnehmern, im gemeinsamen Dialog die relevanten Industriethemen zu diskutieren und die Richtung für die zukünftige Agenda der Luftverkehrsindustrie zu entwickeln.
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Pareski.Net ist neues assoziiertes Mitglied (Säule E) im Deutschen ReiseVerband (DRV). Nähere Einzelheiten zum IT-Consulting-Unternehmen sowie eine Übersicht über die kürzlich beigetretenen Mitglieder finden Sie unter www.drv.de in der Rubrik Mitgliedschaft, im Bereich
Neue DRV-Mitglieder.
Bei Zugverspätungen oder Zugausfällen können Reisende seit zwei Jahren ihre Anspräche gegenüber den Bahnen in Deutschland geltend machen. Die Deutsche Bahn (DB) stellt hierfür ein entsprechendes Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung. Unter Vorlage der Verspätungsbestätigung sowie der Originalfahrkarte konnten Kunden das Formular bislang sowohl bei der Bahn direkt als auch in einem Reisebüro mit Bahn-Agentur abgeben. Die DB-Agentur war verpflichtet, den Kunden die entsprechende Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag sofort auszuzahlen. Für Reisebüros bedeutete dies einen enormen Aufwand, für den sie keine Vergütung von der Bahn erhalten haben. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat daher interveniert – mit Erfolg.
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Am 1. Januar 2011 ist die neue DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten. Sie gilt für alle Unternehmen, die der Verwaltungsberufsgenossenschaft zugeordnet sind, also auch für alle Reiseveranstalter und Reisebüros. Der DRV informiert seine Mitglieder was dabei zu beachten ist.
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Busreisen in die Hauptstadt erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Eine Herausforderung für die Busfahrer, so die IHK Berlin in einer aktuellen Pressemitteilung, sind jedoch die aktuell besonders vielen Baustellen in der historischen Berliner Mitte. U-Bahn-, Brücken-, Opern- und Schlossbau bedeuten nicht nur Umleitungen und Engstellen, sondern auch veränderte Parkmöglichkeiten für den Reisebus.
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Die Passagierzahlen im weltweiten Flugverkehr sind im Juli 2011 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,9 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Verkehrszahlen, welche die International Air Transport Association (IATA) am 1. September 2011 veröffentlicht hat.
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Reisende, die ein 50 km vom ursprünglich gebuchten Hotel entferntes Ersatzhotel nicht akzeptieren und die Reise deswegen nicht antreten, haben einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Reisepreises. Das hat das Amtsgericht Bad Homburg am 22. März 2011 entschieden.
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