
Gesucht wird eine neue Berufsbezeichnung für die Fachkräfte im Reisebüro. Denn die Bezeichnung Expedienten wird dem Berufsbild der Reiseprofis nicht gerecht. „Die Idee von Pro Tours und RCE einen Wort-Wettbewerb durchzuführen, um den Begriff des Reisebüro-Expedienten abzulösen, begrüße ich außerordentlich“, so Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV) zur Initiative der Reisebürokooperationen. „Eine aktuelle Berufsbezeichnung für die Mitarbeiter im Reisebüro ist längst überfällig. Was wir brauchen ist eine Bezeichnung, die die Beratungs- und Serviceleistung der Reisebüro-Fachkräfte deutlich macht.“
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Entwarnung für den stationären Vertrieb: Der Verkauf von Reisen über Discounter wie Aldi und Lidl findet bislang wenig Zuspruch bei den Verbrauchern. Von 1.000 befragten Konsumenten haben zwar 89 Prozent von Discounterreisen gehört, aber nur ein Drittel kann sich vorstellen, eine solche Reise auch im Supermarkt zu buchen.
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Niemand wünscht sich Notfälle und schon gar nicht während einer Reise. Assistance-Gesellschaften helfen den Reisenden, wenn doch einmal etwas während einer Auslandsreise passiert. DRV-Mitglieder der Säule E sind am 7. Mai 2007 bei der Mercur Assistance Deutschland GmbH in München zum Fachvortrag eingeladen. Anmeldungen per E-Mail an amann [at] drv.de.
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Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands (DRV) erhalten die normgerechten Handgepäck-Plastikbeutel für Flugreisen der B&K Passagier Services GbR zu Sonderkonditionen. Die DRV Service GmbH hat mit dem Hamburger Unternehmen eine Rahmenvereinbarung für Verbands-Mitglieder geschlossen.
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Vom 4. bis zum 6. Juni 2007 organisiert die Welttourismusorganisation UNWTO die Welttourismus-Konferenz 2007 in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur.
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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die Europäische Kommission ihre Entscheidung über die Beschränkung der Größe des Flug-Handgepäcks verschoben hat.
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Um Verbands-Mitglieder auf Risiken bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in die Praxis aufmerksam zu machen, gibt der DRV Hilfestellungen zum Umgang mit dem AGG.
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Die Passagiere buchen einen Flug von Hamburg über Paris nach Atlanta. Sie checken in Hamburg bis zum Zielort ein. Aufgrund einer Flugverspätung verpassen sie den Weiterflug von Paris. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass den Fluggästen eine Ausgleichszahlung zusteht. Urteil vom 2. November 2006.
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Vom 25. bis 28. September 2007 findet auf der indonesischen Insel Bali der PATA Travel Mart statt. Für PATA-Mitglieder, die den Travel Mart besuchen und während der drei Messetage 40 oder mehr Termine mit Ausstellern wahrnehmen, gibt es noch bis zum 30. Juni 2007 ein ermäßigtes Angebot: Sie können 50 Prozent Rabatt auf ein Gesamtpaket mit fünf Übernachtungen in einem Hotel vor Ort, Flughafen-Transfer sowie Registrierung für den Travel Mart erhalten.
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