
Das Segment der Geschäftsreisen gewinnt immer mehr an Bedeutung – auch in der touristischen Aus- und Fortbildung. Daher laden der Deutsche ReiseVerband (DRV) und der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) Pädagogen zu einer Sonderveranstaltung der Berufs- und Fachschullehrertagung auf der Reisemesse ITB Berlin 2011 ein. Die Veranstaltung unter dem Motto: „Das sollten Lehrer wissen: Geschäftsreise-Know-how für Ihren Unterricht“ findet im Rahmen der ITB Business Travel Days am 12. März 2011 im Internationalen Congress Centrum (ICC) Berlin, Saal 9, von 10:30 bis 16:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist für alle Pädagogen kostenfrei und ohne ITB-Eintrittskarte möglich. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Das detaillierte Programm steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wird im Rahmen der ITB Berlin, vom 9. bis 13. März 2011, verschiedene Veranstaltungen, darunter Bereichsversammlungen und Ausschusssitzungen durchführen, die Sie nachstehend im Überblick finden. Außerdem hält DRV-Präsident Jürgen Büchy zahlreiche Reden und Vorträge auf der ITB.
Ferner lädt der führende Branchenverband alle Touristiker zum DRV-Branchentalk am Freitag,11. März ab 17 Uhr an seinen Stand in Halle 10.1, Stand 107 ein. Am 11. März 2011 findet im Rahmen der ITB Business Travel Days der erste DRV-Bildungsgipfel zum Thema "Traumberuf oder Berufsträume - hat der touristische Arbeitsmarkt Zukunft?" statt. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wird dort u.a. das neue Berufsbild der Tourismuskaufleute präsentieren.
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Unter dem Titel „Traumberuf oder Berufsträume – hat der touristische Arbeitsmarkt Zukunft?“ veranstaltet der Deutsche ReiseVerband (DRV) auf der ITB Berlin 2011 seinen ersten DRV-Bildungsgipfel. Am Freitag, den 11. März 2011 um 10 Uhr wird dabei erstmals das neue Berufsbild Tourismuskaufmann/-kauffrau vorgestellt, das den bisherigen Ausbildungsgang der Reiseverkehrskaufleute ersetzt.
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Im April bietet die DRV Service GmbH sechs Seminare aus den Bereichen Existenzgründung, Recht, Vertrieb sowie Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz an. Die Fort- und Weiterbildungsangebote der Tochtergesellschaft des Deutschen ReiseVerbands (DRV) finden in Berlin, Frankfurt am Main oder München statt. Für die Seminare wird je nach Thema ein Teilnahmeentgelt zwischen 179 und 319 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
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Das Auswärtige Amt in Berlin informiert in seinem aktuellen Reise- und Sicherheitshinweis vom 2. März 2011, dass aufgrund der momentan angespannten Lage in Libyen empfohlen wird, „Reisen nach Malta nur mit entsprechender Rückflugbuchung anzutreten, da Flüge derzeit wegen der Evakuierten, die auf Malta eintreffen und von hier aus weiterreisen, durchweg ausgebucht sind.“
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Der DRV hat vom europäischne Dachverband ECTAA Hinweise erhalten, wonach die IATA derzeit mit Schulungsangeboten an die Agenturen herantritt. Der DRV weist darauf hin, dass es sich dabei um ein rein kommerzielles Angebot handelt. Näheres entnehmen Sie bitte dem DRV-Mitgliederrundschreiben vom 28. Februar 2011.
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Das Auswärtige Amt in Berlin warnt in seinem Reise- und Sicherheitshinweis vom 28. Februar 2011 aufgrund der aktuellen Lageentwicklung vor Reisen in den Jemen. Wie in vielen anderen Staaten der arabischen Welt finden aktuell auch im Jemen Protestaktionen statt, die von breiten Bevölkerungsschichten getragen werden und sich gegen die eigene Regierung richten.
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Neu geregelt hat der DRV-Vorstand auf seiner jüngsten Sitzung das Verfahren, wenn sich DRV-Mitglieder vor allem bei rechtlichen Angelegenheiten über das Verhalten eines anderen DRV-Mitgleids beschweren. Einzelheiten zu dem neu festgelegten Umgang und der Verfahrensweise erfahren Sie im DRV-Mitgliederrundschreiben vom 23. Februar 2011.
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Ein Reiseveranstalter verwendet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vorbehalt, dass sich jederzeit Änderungen im Reiseablauf ergeben können. Bei der Anmeldung mittels Telefax verweist der Veranstalter den Kunden darauf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Homepage eingesehen werden können. Das Landgericht Dortmund hat beide Klauseln für unwirksam erklärt. Urteil vom 15. Juni 2010.
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